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   BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87   

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BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87 (https://dejure.org/1988,1398)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1988 - IVa ZR 41/87 (https://dejure.org/1988,1398)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1988 - IVa ZR 41/87 (https://dejure.org/1988,1398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tätigwerden eines Wirtschaftsprüfers entgegen dem vertraglich bestehenen Wettbewerbsverbot - Tätigwerden für einen frühreren Mandanten nach Verkauf der Praxis - Kündigung des Mandantenverhältnisses vor Verkauf der Praxis

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Anspruch des Käufers einer Wirtschaftsprüfer-Praxis bei Verstoß des Verkäufers gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667, § 681, § 687 Abs. 2
    Ansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung eines vertraglichen Wettbewerbsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3018
  • NJW-RR 1989, 46 (Ls.)
  • ZIP 1988, 719
  • MDR 1988, 845
  • BB 1988, 1143
  • DB 1988, 1492
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.1976 - II ZR 104/75

    Behandlung eines fremden Geschäfts als eigenes - Anspruch auf Auskunftserteilung

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. Oktober 1976 (II ZR 104/75 - WM 1977, 194) kann dagegen einer GmbH auf der Grundlage der fortbestehenden vertraglichen Beziehungen ein Anspruch aus § 687 Abs. 2 BGB gegen ihren aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedenen Geschäftsführer zustehen.
  • BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 288/60

    Herausgabe von Schmiergeldern

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87
    Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber einen Anspruch aus § 687 Abs. 2 BGB gegen einen Betriebsberater zuerkannt, der als Angestellter eine ihm übertragene Beratung im Einvernehmen mit dem Kunden als eigenes Geschäft durchgeführt und dafür Honorare vereinnahmt hatte (BAG Urteil vom 22. August 1966 - 3 AZR 157/66 - AP BGB § 687 Nr. 3 mit Anmerkung Isele; vgl. auch BAG 11, 208, wo die Pflicht zur Herausgabe von Schmiergeldern an den Arbeitgeber aus § 687 Abs. 2 BGB hergeleitet wird).
  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 226/81

    Ansprüche des alleinvertretungsberechtigten Eigenhändlers wegen Verletzung des

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87
    In seinem Urteil vom 9. Februar 1984 (I ZR 226/81 - NJW 1984, 2411 [BGH 09.02.1984 - I ZR 226/81]) hat es der Bundesgerichtshof abgelehnt, § 687 Abs. 2 BGB in einem Fall heranzuziehen, in dem es um einen Verstoß gegen eine Alleinvertriebsabrede ging.
  • BAG, 22.08.1966 - 3 AZR 157/66

    Angestellter Betriebsberater - Verpflichtungen aus Arbeitsvertrag - Eigenes

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87
    Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber einen Anspruch aus § 687 Abs. 2 BGB gegen einen Betriebsberater zuerkannt, der als Angestellter eine ihm übertragene Beratung im Einvernehmen mit dem Kunden als eigenes Geschäft durchgeführt und dafür Honorare vereinnahmt hatte (BAG Urteil vom 22. August 1966 - 3 AZR 157/66 - AP BGB § 687 Nr. 3 mit Anmerkung Isele; vgl. auch BAG 11, 208, wo die Pflicht zur Herausgabe von Schmiergeldern an den Arbeitgeber aus § 687 Abs. 2 BGB hergeleitet wird).
  • RG, 17.11.1916 - II 395/16

    Auskunftserteilung und Schadensersatzpflicht

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87
    Das Reichsgericht hat in Fällen des Eingriffs in schuldrechtlich zugeordnete Interessenbereiche in seinen Urteilen vom 17. November 1916 und 12. Februar 1918 (RGZ 89, 99, 103 und RGZ 92, 201, 203) offengelassen, ob § 687 Abs. 2 BGB anzuwenden ist.
  • RG, 12.02.1918 - III 254/17

    Auskunftsanspruch des Generalvertreters bezüglich vertragswidriger Geschäfte des

    Auszug aus BGH, 23.03.1988 - IVa ZR 41/87
    Das Reichsgericht hat in Fällen des Eingriffs in schuldrechtlich zugeordnete Interessenbereiche in seinen Urteilen vom 17. November 1916 und 12. Februar 1918 (RGZ 89, 99, 103 und RGZ 92, 201, 203) offengelassen, ob § 687 Abs. 2 BGB anzuwenden ist.
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von

    In seinem Urteil vom 23. März 1988 konnte der IVa-Zivilsenat ihre Entscheidung offen lassen (IVa ZR 41/87, WM 1988, 903, 904).

    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob, wie die Revision meint, bereits die Verletzung einer schuldrechtlichen Wettbewerbsvereinbarung ein Fremdgeschäft i.S. des § 687 Abs. 2 BGB darstellt oder ob darüber hinaus eine schuldrechtliche Vereinbarung zwischen dem Berechtigten und einem Dritten, in die eingegriffen wird, vorhanden sein muß (vgl. dazu BGH Urt. v. 23. März 1988, IVa ZR 41/87, WM 1988, 903, 904) und einer solchen Vereinbarung eine praktisch gesicherte Erwerbschance gleichsteht, wie sie nach dem Vortrag der Widerklägerin zugunsten der "N. H. B." vorgelegen hat und in die von dem Widerbeklagten zu 1) eingegriffen worden ist.

    Im Schrifttum wird zwar die Ansicht vertreten, diese Voraussetzung sei bereits dann erfüllt, wenn vertraglich abgesicherte Interessenbereiche verletzt werden (vgl. die Nachw. in der Entscheidung des BGH v. 23. März 1988 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 13.05.1997 - 11 U (Kart) 68/96

    Schadensersatz und Eintrittsrecht im Verhältnis elektiver Anspruchskonkurrenz ;

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  • OLG Düsseldorf, 12.08.2010 - 15 U 227/02

    Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer dinglich abgesicherten

    Zwar könnte die Klägerin insoweit für die Schadensberechnung anstelle des ihr entgangenen Gewinns (vergleiche hierzu die vorstehenden Ausführungen) auch an die Herausgabe des durch die angemaßte Eigengeschäftsführung Erlangten anknüpfen, was im Ergebnis möglicherweise die Herausgabe des vom Ehemann der Beklagten in dem hier streitgegenständlichen Zeitraum aus dem Betrieb der Gaststätte erzielten Gewinns zur Folge hätte (Gehrlein in Bamberger/Roth, BGB, 1. Aufl. 2003, Rdnr. 4 zu § 687 BGB; Seiler in Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl. 1997, Rdnr . 21 zu § 687 BGB; BGH NJW 1988, 3018).
  • BGH, 21.05.1992 - III ZR 65/90

    Klage auf Herausgabe von Mieteinnahmen wegen Geschäftsführung ohne Auftrag

    Soweit die Vorschrift hier überhaupt anwendbar ist (vgl. dazu BGH, Urteile vom 20. Mai 1964 - VIII ZR 235/63 = BGHWarn 1964 Nr. 145 = NJW 1964, 1853 und zuletzt vom 23. März 1988 - IVa ZR 41/87 = BGHWarn 1988 Nr. 81 = NJW 1988, 3018 und vom 12. Juni 1989 - II ZR 334/87 = BGHWarn 1989 Nr. 183 = BGHR BGB § 687 Abs. 2 Unterlassungspflicht 1 und fremdes Geschäft 2 m.w.N.) und ein Anspruch daraus nicht schon daran scheitert, worauf die Revision in erster Linie abstellt, daß die Beklagte nicht wissentlich ein fremdes Geschäft unberechtigterweise als eigenes geführt hat (vgl. zu den Voraussetzungen Erman/Hauß BGB 8. Aufl. § 687 Rdn. 4-10), steht einem Anspruch aus § 687 Abs. 2 Satz 1 BGB jedenfalls entgegen, daß "Geschäftsherr" im Sinne der Vorschrift nicht die Kläger sind.
  • LAG Hessen, 22.03.1995 - 8 Sa 1453/92

    Rückforderung von Gewinnen, die ein Bankmitarbeiter durch Spekulationsgeschäfte

    Auch der Bundesgerichtshof neigt in seiner Entscheidung vom 23. März 1988 (NJW 1988, 3018 [BGH 23.03.1988 - IVa ZR 41/87] ) zu dieser Auffassung, wenn er einen Eingriff in ein "vom Berechtigten bereits erlangtes, ihm im Verhältnis zum Verpflichteten ausschließlich zugeordnetes Gut" verlangt.
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